Verfahrensbeistandschaft

Konfliktreiche Scheidungsprozesse oder Sorgerechtsverfahren können zu Störungen der Entwicklung der Kinder und der Beziehungen zu ihren Eltern führen. Das Familiengericht kann deshalb den betroffenen minderjährigen Kindern einen Verfahrensbeistand zur Seite stellen, der in dem Verfahren ihre Interessen vertritt (§ 158 FamFG)

Beistand und Interessenvertretung des Kindes bei Gericht

In dem Wirrwarr widerstreitender Gefühle der Beteiligten in familiengerichtlichen Verfahren ist es meine Aufgabe als Verfahrensbeistand, die Interessen und Bedürfnisse des Kindes in geeigneter, kindgerechter Weise in Erfahrung zu bringen und sie für das Kind bei Gericht zu vertreten. Neben der Darstellung des Kindeswillens, gebe ich eine fachliche Einschätzung zum Kindeswohl.

Transparenz

Ich erkläre dem Kind das Gerichtsverfahren, wie Entscheidungen getroffen werden und was das konkret für sein weiteres Leben bedeutet.

Begleitung

Ich stehe den Kindern parteilich zur Seite. Sollte das Kind oder der Jugendliche geladen werden, wird es/er von mir zur Verhandlung begleitet.

Vernetzung

Ich nehme zeitnah Kontakt zum Kind in seinem Umfeld und gegebenenfalls zu allen wichtigen und beteiligten Personen auf und mache mir ein umfassendes Bild seiner Lebensumstände. Im Interesse der von mir begleiteten Kindern und Jugendlichen wirke ich an einvernehmlichen Lösungen mit.